Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter. Bislang war hierzu die Genehmigung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft nötig. Mit dem gestern Abend vom Bundestag beschlossenen Gesetz, werden Steckersolaranlagen in den Katalog der priviligerten Maßnahmen aufgenommen, auf deren Genehmigung der Mieter nun einen gesetzlichen Anspruch hat. Eine Genehmigung kann nicht mehr ohne sachlichen Grund verweigert werden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Künftig sollen Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht werden soll. Aber es ist nun unstrittig, ob eine Anlage überhaupt installiert werden darf.
Der Bundesverband Solarwirtschaft lobte die jüngsten Gesetzesänderungen im Solarpaket I und II und spricht von einem Boost für die sogenannten Steckersolargeräte. Nach Aussage des Marktstammdatenregisters sind in Deutschland 563.000 Anlagen angemeldet.
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