Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

1. Allgemeines

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer (§ 14 BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Gegenüber den vorgenannten Personenkreis gelten die Geschäftsbedingungen für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir dem ausdrücklich zustimmen. Eine vorbehaltslose Lieferung oder Leistung in Kenntnis abweichender entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

2. Angebote, Bestellungen, Verträge

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, die schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklärt werden kann oder durch Auslieferung oder Erbringen der beauftragten Leistung zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 Satz 1 BGB).

2.3 Der Kunde ist zehn Werktage an seine Bestellung gebunden.

3. Lieferzeit

3.1 Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als „fest“ oder „fix“ bezeichnet sind, kann der Kunde uns zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist können wir, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, in Verzug geraten.

3.2 Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 10 % des Auftragswertes, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertreter.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung.

4.2 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

4.3 Ein Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung in einer der in Ziffer 2.2 aufgeführten Formen.

5. Versand

5.1 Auf Verlangen des Käufers versenden wir die Ware auf Kosten des Käufers an einen von ihm zu benennenden Ort.

5.2 Sofern der Kunde es wünscht, schließen wir eine Transportversicherung auf seine Kosten ab.

5.3 Den Transporteur können wir nach billigem Ermessen bestimmen.

5.4 Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der gekauften Ware vor.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gekaufte Ware herauszuverlangen. Dieses Verlangen beinhaltet keine Rücktrittserklärung, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich, per Telefax oder E-Mail erklärt. Pfänden wir eine dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Sache, so liegt darin zugleich der Rücktritt vom Vertrag.

6.3 Sofern wir eine Sache zurückgenommen haben, sind wir nach Ablauf einer von uns dem Kunden gesetzten Frist zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten berechtigt, die zurückgenommene Ware nach billigem Ermessen zu verwerten. Der Verwertungserlös abzüglich unserer Aufwendungen wird dem Kunden gutgeschrieben.

6.4 Wird eine dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Sache von einem Dritten gepfändet oder greift er auf andere Art und Weise in unser Eigentum ein, hat uns der Kunde hiervon unverzüglich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu benachrichtigen. Außerdem hat er den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

6.5 Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt er uns seine Ansprüche in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand nach Verarbeitung durch unseren Kunden weiter veräußert worden ist.

6.6. Unser Kunde ist zur Einziehung der dem erweiterten Eigentumsvorbehalt unterliegenden Forderungen berechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und auch seine Zahlungen nicht eingestellt hat. Anderenfalls können wir verlangen, dass uns der Kunde die von der Abtretung erfassten Forderungen und deren Schuldner benennt, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die der Forderung zu Grunde liegenden Unterlagen (insbesondere Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen) aushändigt. Sofern zwischen unserem Kunden und dem Dritten ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Dritten auf den vorhandenen „kausalen Saldo“.

6.7 Eine Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, im Eigentum Dritter oder des Kunden stehender Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes (Brutto-Rechnungsbetrag) zu den anderen mitverarbeitenden Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6.8 Wird der Kaufgegenstand mit anderen, im Eigentum Dritter oder des Kunden stehender Sachen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes (Bruttorechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Bruttorechnungsbetrag) zum Wert der durch die Vermischung entstandenen Sache überträgt.

6.9 Wird der Kaufgegenstand durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, so tritt uns der Kunde die durch die Verbindung des Kaufgegenstandes mit dem Grundstück gegen den Grundstückseigentümer oder einen sonstigen Dritten entstandenen Ansprüche ab.

6.10 Übersteigt der realisierbare Wert der uns auf Grund der vorstehenden Regelungen zustehenden Sicherheiten unseres zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Kunden die darüber hinaus bestehenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei uns.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

7.1 Gegenüber unseren Ansprüchen gegen den Käufer ist die Aufrechnung unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden.

7.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns gleich welcher Art ist nur mit unserer schriftlichen oder per Telefax oder E-Mail erklärten Zustimmung zulässig.

8. Gewährleistung

8.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

8.2 Ist der Vertragsgegenstand eine gebrauchte Sache, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8.3 Mängel des Kaufgegenstandes sind gemäß § 377 HGB unverzüglich nach der Ablieferung bzw. der Entdeckung uns gegenüber anzuzeigen. Diesbezüglich wird vereinbart, dass Unverzüglichkeit nur vorliegt, wenn die Anzeige innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung bzw. Entdeckung des Mangels erfolgt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt dabei die rechtzeitige Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Die vorstehende Reglung gilt auch, wenn der Kunde nicht Kaufmann ist.

8.4 Von der vorgenannten Verkürzung der Gewährleistungsfrist (Ziffer 8.1) und dem Gewährleistungsausschluss (Ziffer 8.2) ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Sachmangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie des arglistigen
Verschweigens eines Mangels durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei diesen Ansprüchen kommt die ungekürzte gesetzliche Gewährleistung mit einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zur Anwendung. Zudem bleiben auch evtl. Garantien von uns von der Gewährleistungsverkürzung unberührt. Unberührt bleibt außerdem die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von uns
neu hergestellter Sachen an einen Verbraucher.

8.5 Soweit ein Mangel des Kaufgegenstandes dem Kunden das Recht gibt, Nacherfüllung zu verlangen, so entscheiden wir nach billigem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache erfolgt.

8.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

8.7 Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Verarbeitung oder durch die Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgenannten Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

9. Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

9.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt in den folgenden Fällen nicht:

9.2.1 Wenn die Pflichtverletzung auf grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) beruht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen durfte und vertraut hat. Ansprüche wegen mittelbarer Schäden und Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Ansprüchen Dritter, sind ausgeschlossen, es sei denn, eine von uns
zugesicherte oder garantierte Eigenschaft des Kaufgegenstandes bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

9.2.2 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht.

9.2.3 Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

9.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere unsere Arbeitnehmer, Vertreter und sonstige Mitarbeiter.

10. Sonstiges

10.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

10.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

10.3 Sofern unser Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit uns Siegen.