Mehrwertsteuersenkung auf Balkonkraftwerke

Mehrwertsteuersenkung auf 0% für Balkonkraftwerke!

Am 16. Dezember hat der Bundesrat dem Beschluss zur Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% für Photovoltaikanlagen und deren Betrieb für Privatpersonen zugestimmt. Dies betrifft auch Balkonkraftwerke. Das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft.

Ab sofort entfällt die Steuer beim Kauf unserer Mini-Solaranlagen-Sets und Sie sparen 19 % Mehrwertsteuer.

Dies ist aber an einige Voraussetzung gebunden, die Sie uns schriftlich bestätigen müssen:

  • Sie selbst müssen Betreiber/-in der Anlage sein.
  • Rechnungsempfänger/-in und Anlagenbetreiber/-in müssen übereinstimmen.
  • Die Mini-Solaranlage muss wohnungsnah betrieben werden.
  • Die Anlage darf nicht gewerblich weiterverkauft werden.
  • Sie selbst haften für falsche Angaben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, geben wir die Steuersenkung eins zu eins an Sie weiter.

Formular Mehrwertsteuersenkung ab 01.01.2023 für Neukunden

 

Beim Kauf von Zubehör im Set mit Ihrer Mini-Solaranlage entfällt auch für das Zu-

behör die Mehrwertsteuer. Wird das Zubehör jedoch nachträglich gekauft, entfällt auf diesen Kauf weiterhin 19 % Mehrwertsteuer.

 

Für weitere Informationen können Sie sich gerne telefonisch bei uns, unter der Nummer:

02734 434350 melden, denn eine ausführliche und individuelle Beratung wird bei uns großgeschrieben.

 

Ihr FlexxSys-Team.

 

 

 

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